1
West- und Südeuropa
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung. Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Katalanisch, Niederländisch, Portugiesisch, Spanisch. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel: Anträge Bescheinigungen Zeugnisse Lebensläufe Urkunden Zertifikate amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden) Behördenkommunikation Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge Briefe, E-Mails, Internetseiten Ausländische Informationsblätter Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um Merkblätter, Broschüren Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Textbausteine Eingliederungsvereinbarung Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten Internetauftritt der BA Vorträge, Präsentationen Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache) Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache Gerichtsurteile oder -beschlüsse Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern Spezifikationsdokumente der EU-Kommission Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
2
Nordeuropa
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung. Sprachen: Dänisch, Finnisch, Isländisch, Norwegisch, Schwedisch. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel: Anträge Bescheinigungen Zeugnisse Lebensläufe Urkunden Zertifikate amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden) Behördenkommunikation Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge Briefe, E-Mails, Internetseiten Ausländische Informationsblätter Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um Merkblätter, Broschüren Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Textbausteine Eingliederungsvereinbarung Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten Internetauftritt der BA Vorträge, Präsentationen Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache) Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache Gerichtsurteile oder -beschlüsse Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern Spezifikationsdokumente der EU-Kommission Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
3
Asien und Afrika
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung. Sprachen: Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Burmesisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Georgisch, Hebräisch, Hindi, Indonesisch, Japanisch, Kasachisch, Kirgisisch, Kurdisch (vier Dialekte), Laotisch, Paschtu, Punjabi, Singhalesisch, Somali, Tadschikisch, Thai, Tigrinya, Tunesisch, Urdu, Usbekisch, Vietnamesisch, Umrechnung der iranischen Jahreszahlen. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel: Anträge Bescheinigungen Zeugnisse Lebensläufe Urkunden Zertifikate amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden) Behördenkommunikation Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge Briefe, E-Mails, Internetseiten Ausländische Informationsblätter Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um Merkblätter, Broschüren Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Textbausteine Eingliederungsvereinbarung Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten Internetauftritt der BA Vorträge, Präsentationen Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache) Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache Gerichtsurteile oder -beschlüsse Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern Spezifikationsdokumente der EU-Kommission Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
4
Mittel-, Ost- und Südosteuropa
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung. Sprachen: Albanisch, Belarussisch, Bosnisch, Bulgarisch, Estnisch, Griechisch, Lettisch, Kroatisch, Litauisch, Maltesisch, Mazedonisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel: Anträge Bescheinigungen Zeugnisse Lebensläufe Urkunden Zertifikate amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden) Behördenkommunikation Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge Briefe, E-Mails, Internetseiten Ausländische Informationsblätter Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um Merkblätter, Broschüren Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Textbausteine Eingliederungsvereinbarung Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten Internetauftritt der BA Vorträge, Präsentationen Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache) Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache Gerichtsurteile oder -beschlüsse Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern Spezifikationsdokumente der EU-Kommission Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
Section IV: Procédure
2021/S 040-099273
2.1
2
Nordeuropa
Un marché/lot est attribué: OUI
14/07/2021
V.2.2) Informations sur les offres
5
4
0
1
5
V.2) Attribution du marché : les titulaires
lingoking GmbH
+49 89416122014
lorenz.schweiger@lingoking.com
lingoking GmbH
Gotzinger Str. 8 c/o Impact Hub,
81371 München
,
Germany
lingoking GmbH
Gotzinger Str. 8 c/o Impact Hub,
81371 München
,
Germany
0,01 EUR et 0,01 EUR
3.1
3
Asien und Afrika
Un marché/lot est attribué: OUI
14/07/2021
V.2.2) Informations sur les offres
6
4
0
1
6
V.2) Attribution du marché : les titulaires
neo communication ag
+41 716774080
stefan.winter@neo-comm.ch
neo communication ag
Nationalstrasse 19,
8280 Kreuzlingen
,
Switzerland
0,01 EUR et 0,01 EUR
Section VI: Renseignements complémentaires
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Villemomblerstr. 76,
53123 Bonn
,
Germany
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Regensburger Str. 104,
90478 Nürnberg
,
Germany
15/07/2021
POTENTIEL ESTIMÉ
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