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Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf

Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern
22/11/2021
Section I: Contracting authority
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern

Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, Germany
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Section II: Object
2021/S 230-605381
F03_2014

Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf
Vertrag über die Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf.

0,01 €
1
VTN Walsdorf, Hetzentännig 2, 96194 Walsdorf
Die detaillierten Vertragsbedingungen über die Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf können in den Ausschreibungsunterlagen eingesehen werden.


Section IV: Procedure



2021/S 189-491770

1
Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf
A contract/lot is awarded: YES

17/11/2021
V.2.2) Information about tenders

1
V.2) Award of contract : the contractors

Martin Schmid Abdeckerei
Martin Schmid Abdeckerei
Im Ösch 12, 87487 Wiggensbach , Germany


0,01 EUR
Section VI: Complementary information

Bei der Ausschreibung der Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf liegt ein Ausnahmefall nach Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. § 39 Abs. 6 VgV vor. Aufgrund der begrenzten Anzahl der Marktteilnehmer wird auf eine Veröffentlichung des Gesamtwertes des Angebots verzichtet, da diese Veröffentlichung den berechtigten Interessen des Unternehmens schaden könnte. Sowohl unter Abschnitt II.1.7) als auch unter Abschnitt V.2.4) wurde daher ein Betrag von "0.01" EUR eingetragen.
Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach , Germany

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsauftrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).

22/11/2021
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