Baugrunderkundung ABS Paderborn - Halle, Abschnitt Kurve Kassel
Baugrunderkundung ABS Paderborn - Halle, Abschnitt Kurve Kassel. Hauptsächliche Leistungen: ca. 100 Kernbohrungen mit ca. 2.000 Bohrmetern in Locker- und Festgestein außerhalb Gleisbereich. Ausbau von ca. 10 Kernbohrungen zu Grundwassermesstellen ca. 100 Kleinbohrungen und ca. 30 Rammsondierungen im Gleisbereich. Versuchswesen (Feldversuche / Bohrlochversuche / Laborversuche), Bohrlochfreimessung, Betreiben Bohrkernlager.
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34233 Ihringshausen
Baugrunderkundung ABS Paderborn - Halle, Abschnitt Kurve Kassel. Hauptsächliche Leistungen: ca. 100 Kernbohrungen mit ca. 2.000 Bohrmetern in Locker- und Festgestein außerhalb Gleisbereich. Ausbau von ca. 10 Kernbohrungen zu Grundwassermesstellen ca. 100 Kleinbohrungen und ca. 30 Rammsondierungen im Gleisbereich. Versuchswesen (Feldversuche / Bohrlochversuche / Laborversuche), Bohrlochfreimessung, Betreiben Bohrkernlager.
BIGE Bohrgesellschaft Roßla mbH BOG Borh- und Umwelttechnik GmbH
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Bahnhofstrasse 25,
06536 Berga
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Germany
Section VI: Complementary information
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting, Torgauer Str. 12-15, 10829 Berlin 2. DB Engineering & Consulting, Saonestr. 3, 60528 Frankfurt 3. Froelich & Spohrbeck GmbH & Co. KG, Massenbergstr. 15-17, 44787 Bochum 4. A+S Consult, Schaufußstr. 19, 01277 Dresden Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76,
53123 Bonn
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Germany
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
23/11/2021
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