Arbeitnehmerüberlassung für für das Ankunftszentrum Heidelberg - "Patrick-Henry-Village", Grasweg 6...
Regierungspräsidium Karlsruhe
02/12/2021
Section I: Contracting authority
Regierungspräsidium Karlsruhe
Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe, Germany
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Section II: Object
2021/S 237-625116
F03_2014
Arbeitnehmerüberlassung für für das Ankunftszentrum Heidelberg - "Patrick-Henry-Village", Grasweg 6 in 69124 Heidelberg
Arbeitnehmerüberlassung für das Ankunftszentrum Heidelberg - "Patrick-Henry-Village", Grasweg 6 in 69124 Heidelberg
313.757,59 €
1
Ankunftszentrum Heidelberg - "Patrick-Henry-Village" Grasweg 6 69124 Heidelberg
Arbeitnehmerüberlassung für das Ankunftszentrum Heidelberg - "Patrick-Henry-Village", Grasweg 6 in 69124 Heidelberg
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einem noch weiter ansteigenden Zugang an Flüchtlingen kann auch im Registrierbereich selbst eine vorübergehende Aufstockung der Mindestpersonalzahl notwendig werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Mindestpersonalanzahl zu verlangen; konkret ist ein Aufstockungsverlangen um bis zu zwei über die Mindestpersonalanzahl spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu fünf über die Mindestpersonalanzahl kann der Auftraggeber binnen zehn Arbeitstagen verlangen. Eine (Teil-)Rückgängigmachung der Aufstockungen um bis zu zwei kann der Auftraggeber binnen zehn Arbeitstagen und um bis zu fünf binnen 15 Arbeitstagen verlangen. So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um drei auf Anweisung des Auftraggebers binnen zehn Arbeitstagen die Aufstockung um zwei zu reduzieren und binnen 15 Arbeitstagen die Mindestpersonalanzahl wiederherzustellen.
Section IV: Procedure
Die Zugangslage in den Erstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs verschärfte sich innerhalb weniger Wochen erheblich. Hierfür verantwortlich waren insbesondere nicht vorhersehbare Staueffekte durch die Pandemielage in den Ländern des Balkan, die Eskalation des Grenzkonflikts in Belarus und ein überraschender stärkerer Zugang aus Spanien und Italien. In der derzeitigen Pandemielage können die Erstaufnahmeeinrichtungen nur zu 40 - 60% belegt werden. Um Infektionsrisiken aufgrund höherer Belegungen so gering wie möglich zu halten, war es daher dringend erforderlich, die zugehenden Personen schnellstmöglich zu registrieren, da erst danach eine Weiterverteilung erfolgen kann. Ohne diese kurzfristige Personalverstärkung hätten gravierende Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung gedroht. Nur durch eine unverzügliche Verstärkung war es möglich, die Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen schnell auf eine pandemiegerechte Unterbringung zurückzuführen bzw. auf dieser zu halten um so die Infektionsrisiken für die Bewohner, das Personal sowohl der Dienstleister vor Ort als auch des Auftraggebers und der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Da es sich um eine Überbrückungslösung in einer ausnahmsweisen Gefahrensituation handelt, wurde die Vertragslaufzeit auf die hierfür notwendige Dauer beschränkt. Eine Einhaltung der Mindestfristen sowohl für das offene und das nicht offene Verfahren als auch für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb waren wegen der unverzüglichen Gefahrenabwehr nicht möglich.
A contract/lot is awarded: YES
29/11/2021
V.2.2) Information about tenders
1
0
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V.2) Award of contract : the contractors
Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
Eschborn
,
Germany
313.757,59
EUR
Section VI: Complementary information
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 23.11.2021, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YRDL
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
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