Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ II
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
26/01/2022
Section I: Contracting authority
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85, 22607 Hamburg, Germany
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Section II: Object
2022/S 021-052800
F03_2014
Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ II
Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum (ITGZ-II) - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9
0,01 €
1
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY Notkestraße 85 22607 Hamburg Deutschland
Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory II am Innovationspark Altona - Allgemeines: Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY in der Helmholtz-Gemeinschaft ist ein Forschungszentrum für naturwissenschafte Grundlagenforschung mit Sitz in Hamburg und Zeuthen in der Nähe von Berlin. DESY hat vier Forschungsschwer- punkte: Entwicklung, Bau und Betrieb von Teilchenbeschleinigern, Teilchenphysik, Astroteilchenphysik sowie Forschung mit Photonen. DESY stellt der Wissenschaft Beschleunigeranlagen zur Verfügung, die von Wissenschaftlern aus über 45 Nationen genutzt werden. - Kurze Beschreibung: Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory II im Innovationspark Altona. Die DESY Innovation Factory II ist ein essentieller Bestandteil des Gesamtökosystems und der Schlussstein in der strategischen Entwicklungskette von einer Idee aus dem Forschungsumfeld zu einem Produkt in der Anwendung...(siehe Auftragsbekanntmachung II.2.4)
Beschreibung der Optionen: Leistungsphasen 4-9 gemäß § 34 HOAI: - Leistungsstufe 1b: Leistungsphase 4 gemäß § 34 HOAI, - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 34 HOAI, - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 + 7 gemäß § 34 HOAI, - Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI, - Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI, Ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI. Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform.
Section IV: Procedure
2021/S 107-281006
1
Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ II
1. und 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstraße 76,
53113 Bonn
,
Germany
Nicht vorhanden
Hamburg
,
Germany
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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