Neubau von zwei Verwaltungs-Hochhäusern an der Westend-/ Zschokkestraße in München, Tragwerksplanung
Stadtwerke München GmbH
02/03/2022
Section I: Contracting authority
Stadtwerke München GmbH
Emmy-Noether-Straße 2, D-80287 München, Germany
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Section II: Object
2022/S 046-120130
F03_2014
Neubau von zwei Verwaltungs-Hochhäusern an der Westend-/ Zschokkestraße in München, Tragwerksplanung
Tragwerksplanung
0,01 €
1
Westend-/ Zschokkestraße in München
Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung mit stufenweiser Beauftragung für den Neubau von zwei Verwaltungs-Hochhäusern (Traufhöhe 60m/ 40m) an der Westend-/ Zschokkestraße in München über gemeinsamen Untergeschoßen mit Büroflächen, Einzelhandels- und Gastronomieflächen, einem Alten- und Servicezentrum, einer Tiefgarage und einem Übergang zwischen den Hochhäusern, sowie einer Mobilitätsstation auf der öffentlich genutzten Platzfläche. Erstellt wird eine Geschossfläche von maximal ca. 36.950m², ein Bruttorauminhalt von ca. 160.000m³ nach energetischem Standard nach KfW 55. Vor dem Hintergrund des Strategieprojektes ImmoBIM soll hier die Methode BIM pilotiert und eingesetzt werden. KG 300: 67.927.000 € KG 400: 25.081.000 € Anrechenbare Kosten: 39.868.500 € KG 500: 2.418.000 €
Auftragsbezogenes Konzept zur Organisation der Leistungserbringung
25
Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise bei der Leistungserbringung
25
Gesamteindruck der Präsentation
10
40
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen: Planungsstufe I: Lph 1 bis 2; Planungsstufe II: Lph 3 bis 4 (optional); Planungsstufe III: Lph 5 bis 7 (optional); Planungsstufe IV: Lph 8 bis 9 (optional); In einzelnen Leistungsphasen werden Teilleistungen durch den Auftraggeber selbst erbracht.
Section IV: Procedure
2021/S 141-374644
4500248548
Neubau von zwei Verwaltungs-Hochhäusern an der Westend-/ Zschokkestraße in München, Tragwerksplanung
A contract/lot is awarded: YES
01/02/2022
V.2.2) Information about tenders
4
V.2) Award of contract : the contractors
Bietergemeinschaft WTM Engineers GmbH c/o WTM Engineers München GmbH
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich. Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39,
80538 München
,
Germany
keine Angabe
keine Angabe
,
Germany
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
02/03/2022
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