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Schreinerarbeiten Möbel am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd

Landratsamt Ostalbkreis — Zentrale Vergabestelle
19/04/2021
Section I: Contracting authority
Landratsamt Ostalbkreis — Zentrale Vergabestelle

Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, Germany
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Section II: Object
2021/S 079-199672
F03_2014

Schreinerarbeiten Möbel am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd
Siehe Leistungsverzeichnis Schreinerarbeiten Möbel.

208.910,00 €
1

Stauferklinikum Mutlangen
Wetzgauer Straße 85
73557 Mutlangen
Siehe Leistungsverzeichnis Schreinerarbeiten Möbel.


Section IV: Procedure



2021/S 010-015736

Auftragsvergabe rodi Banken & Objekte
A contract/lot is awarded: YES

16/02/2021
V.2.2) Information about tenders

6
2
6
V.2) Award of contract : the contractors

rodi Banken & Objekte
+49 7445/852022
peter-dieterle@rodi.de
rodi BANKEN & OBJEKTE
Weilerstraße 74, 72285 Pfalzgrafenweiler , Germany


208.910,00 EUR
Section VI: Complementary information

Bekanntmachungs-ID: CXS0YHFYYRY.
Vergabekammer Baden-Württemberg im RP Karlsruhe
Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe , Germany


Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vergabekammer Baden-Württemberg im RP Karlsruhe
Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe , Germany

19/04/2021
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