Sanierung der Rennbahn Hoppegarten – Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung Elektrotechnische Analgen
Die „Rennbahn Hoppegarten“ erstreckt sich auf einer weiträumigen Liegenschaft im Gemeindegebiet der amtsfreien Gemeinde Hoppegarten im Westen des Landkreises Märkisch-Oderland in Brandenburg. Weite Teile dieser Liegenschaft sind als Kulturdenkmal nationaler Bedeutung ausgewiesen. Dies betrifft vor allem die vom Projektgebiet umfassten Tribünen und Freianlagen. Die Liegenschaft wird nach wie vor, im Sinne des ursprünglichen Verwendungszweckes, zur Durchführung von Pferdesportveranstaltungen genutzt. Als zusätzliche Nutzung werden diverse Events (z. B. Musikveranstaltungen) durchgeführt. Auch zukünftig soll die Liegenschaft für den Pferdesport und für Events genutzt werden. Aufgrund veränderter Anforderungen an die Geschäftsprozesse und aufgrund des erheblich sanierungsbedürftigen und nicht mehr rechtskonformen Zustandes der Gebäude und Freianlagen, ist eine Nutzung in Zukunft nur möglich, wenn die Gebäude und Freianlagen einerseits denkmalgerecht saniert sowie andererseits umgebaut und an zeitgemäße Anforderungen angepasst werden. Dies betrifft auch die Technische Ausrüstung der fünf zentralen und denkmalgeschützten Gebäude — Haupttribüne, — Klub-Tribüne, — Rechengebäude, — Pumpenhaus und — Waagegebäude sowie Das Versorgungsnetz und die Technische Ausrüstung in den Freianlagen im gesamten Projektgebiet.
262.608,26 €
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Ausschreibungsgegenstand sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach den §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9, einschließlich der Planung der Technischen Ausrüstung in den Außenanlagen der Rennbahn Hoppegarten sowie Besondere Leistungen in dem in Teil B und Teil C der Vergabeunterlagen beschriebenen Umfang. Die Auftragserteilung erfolgt stufenweise. Mit dem Zuschlag beauftragt der Auftraggeber zunächst die Stufe 1 mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3. Ein rechtlicher Anspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen oder der Besonderen Leistungen besteht für die Bieter nicht. Einzelheiten zu den genauen Leistungsbestandteilen und den Projektbausteinen können der beigefügten Leistungsbeschreibung (Teil B) entnommen werden. Die Gestaltung des Abrufs richtet sich nach dem Vertrag (Teil C).
Projektanalyse, Arbeitsweise
60 %
Honorar
40 %
Die Beauftragung erfolgt Stufenweise nach HOAI-Leistungsphasen.
Section IV: Procedure
2021/S 060-151317
Los 4
Sanierung der Rennbahn Hoppegarten – Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung Elektrotechnische Anlagen
A contract/lot is awarded: YES
12/05/2021
V.2.2) Information about tenders
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V.2) Award of contract : the contractors
B4-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
+49 307551528-0
schneider@b4-plan.de
B4-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Geneststraße 5,
10829 Berlin
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Section VI: Complementary information
Es fand ein offenes Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV) vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) statt. Der Teilnahmeantrag war elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen (Textform, ggf. als pdf. mit eingescannten Unterschriften). Kosten für die Verfahrensteilnahme wurden nicht erstattet. Bekanntmachungs-ID: CXP4YQQRHE9
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107,
14473 Potsdam
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Germany
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
23/06/2021
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