Auftragsgegenstand ist die Gelände- und Sensorpflege sowie Winterdienst für die Wetterstationen (Wst...
Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betrie...
24/06/2021
Section I: Contracting authority
Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betriebswirtschaft
Helene-Weber-Allee 21, 80637 München, Germany
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Section II: Object
2021/S 123-326578
F03_2014
Auftragsgegenstand ist die Gelände- und Sensorpflege sowie Winterdienst für die Wetterstationen (Wst) II Bad Hersfeld, Gießen-Wettenberg, Andernach, Berus, Deuselbach, Geisenheim, Kleiner Feldberg und Hoherodskopf.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gelände- und Sensorikpflege sowie Winterdienst an Wetterstationen (Wst) II des Deutschen Wetterdienstes.
62.763,54 €
1
Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Bad Hersfeld.
Wetterstation II Bad Hersfeld Amazonstraße 36251 Bad Hersfeld
Gelände- und Sensorikpflege inklusive Schneeräumung am Standort des Deutschen Wetterdienstes – Wetterstation II Bad Hersfeld Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Los 1 Leistungsbeschreibung“).
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 30.6.2025 hinaus zu den, dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages, um bis zu 12 Monate ein.
2
Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Gießen-Wettenberg
Wetterstation II Gießen-Wettenberg Oberer Hardthof 75 35398 Gießen
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Los 2 Leistungsbeschreibung“).
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 30.6.2025 hinaus zu den, dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages, um bis zu 12 Monate ein.
3
Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Andernach
Wetterstation II Andernach Stadionstrasse 70A 56626 Andernach
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Los 3 Leistungsbeschreibung“).
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.6.2025 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein.
4
Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Berus
Wetterstation II Berus Orannastraße 66802 Überherrn-Berus
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Los 4 Leistungsbeschreibung“).
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.6.2025 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein.
5
Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Deuselbach
Wetterstation II Deuselbach Römerkirch 2 54411 Deuselbach
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Los 5 Leistungsbeschreibung“).
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.6.2025 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein.
6
Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Geisenheim
Wetterstation II Geisenheim Am Fuchsberg 0 65336 Geisenheim
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Los 6 Leistungsbeschreibung“).
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.6.2025 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein.
7
Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Kleiner Feldberg
Deutscher Wetterdienst Wst II Kleiner Feldberg 61389 Schmitten
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Los 7 Leistungsbeschreibung“).
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.6.2025 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein.
8
Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Hoherodskopf
Deutscher Wetterdienst Wst II Hoherodskopf 63679 Schotten
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Los 8 Leistungsbeschreibung“).
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.6.2025 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein.
Section IV: Procedure
2021/S 074-188330
45225/21WEN-ZAH
2
Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Gießen-Wettenberg
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt Wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax:+49 (0)228 / 94 99-163
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Bonn
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Germany
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
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