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Gemeinde Reichshof — Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung des Treffs Wildbergerhütte

Gemeinde Reichshof
05/07/2021
Section I: Contracting authority
Gemeinde Reichshof

Hauptstraße 12, 51850 Reichshof, Germany
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Section II: Object
2021/S 131-347745
F03_2014

Gemeinde Reichshof — Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung des Treffs Wildbergerhütte
Für den Gebäudekomplex der Turnhalle mit angeschlossenem Sängerheim in 51580 Reichshof, Wildbergerhütte, Welper Siefen 1 a und 1 b ist eine bauliche Erweiterung, Umbau und energetische Sanierung geplant.
Dabei soll künftige eine Nutzung als Versammlungsstätte möglich sein. Die gesamte Einrichtung soll barrierearm werden und entsprechend den Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetz energetische saniert werden.
Die Erweiterung soll in nördlicher Richtung erfolgen. Das Kernstück bildet das großzügige Foyer, welches durch seine Ausgestaltung, ähnlich einer Split-Level-Bauweise, den Höhenunterschied von Sängerheim und Sporthalle überwindet. Dieser Bereich soll zukünftig das verbindende Element von Sängerheim und Sporthalle darstellen, konzipiert als Gesellschaftsraum auf 2 Ebenen.
Insgesamt soll das Areal hin zu einer multifunktionalen Einrichtung mit Öffnung für alle Bürgerinnen und Bürger entwickelt werden. Der Gebäudekomplex soll für Feiern und Treffen für unterschiedlich große Gesellschaften geeignet sein.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.

2.000.000,00 €
1

Treff Wildbergerhütte
Welper Siefen 1a/1b
51850 Reichshof

Objektplanung, Leistungsphasen 4 bis 9 HOAI (D).
Sowie Einarbeitung in den bisherigen Planungsstand.
Projektbearbeitung und Vorgehensweise im ausgeschriebenen Projekt
50
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
20
30


Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Section IV: Procedure



2021/S 050-125223
A contract/lot is awarded: YES

02/07/2021
V.2.2) Information about tenders

1
V.2) Award of contract : the contractors

Werner Schumacher Dipl.Ing. Architekt
Werner Schumacher Dipl.Ing. Architekt
Reichshof , Germany


166.050,00 EUR
Section VI: Complementary information


Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird — aus Gründen der Verfahrensfairness — nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, — sofern gesetzlich zulässig — fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDR5D6
Vergabekammer Rheinland
Köln , Germany


Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

05/07/2021
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