Erweiterung Teststraße Corona-Testzentrum im Landkreis Mühldorf a. Inn im Rahmen der Erhöhung der Te...
Landratsamt Mühldorf a. Inn / FB 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19/04/2021
Section I: Pouvoir adjudicateur
Landratsamt Mühldorf a. Inn / FB 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn, Germany
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Section II: Objet
2021/S 079-203147
F03_2014
Erweiterung Teststraße Corona-Testzentrum im Landkreis Mühldorf a. Inn im Rahmen der Erhöhung der Testkapazitäten
Das Testzentrum in Mühldorf a. Inn wurde im Rahmen der Erhöhung der Testkapazitäten um 1 weitere Teststraße erweitert.
0,01 €
1
Mühldorf a. Inn
Das Testzentrum in Mühldorf a. Inn wurde im Rahmen der Erhöhung der Testkapazitäten um 1 weitere Teststraße erweitert.
Qualität des Angebots
50 %
Preis
50 %
Section IV: Procédure
Bei der Vergabe Erweiterung Corona-Testzentrum um 1 weitere Teststraße geht es um eine Vergabe, die innerhalb extrem kurzer Fristen durchgeführt werden musste. Die Voraussetzungen von § 14 (4) Nr. 3 VGV werden durch Corona erfüllt, da Folge von Corona sind: Gefährdung fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit), zunehmender Mangel an verfügbaren Leistungen. Alle 3 Voraussetzungen des § 14 (4) Nr 3 sind erfüllt: 1. Vorliegen eines unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Ereignisses, 2. Vorliegen äußerst dringlicher und zwingender Gründe, welche die Einhaltung der in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebenen Fristen unmöglich machen, 3. Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis sowie den dringlichen und zwingenden Gründen. Die kurzfristig zu ermöglichende Erweiterung der Testkapazitäten ist vor dem Hintergrund der akut durch die Pandemie bestehenden Gefährdung der fundamentalen Rechtsgüter (Leben und der Gesundheit) unbedingt sicherzustellen und rechtfertigt aus unserer Sicht absolut die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Aus diesem Grund wird eine schnelle Beschaffung über das Verhandlungsverfahren ohne TNWB § 119 (5) GWB i. V. m. §14(4) u. §17 VGV durchgeführt. Die dringende Kapazitätserhöhung überschreitet voraussichtlich 20 % des ursprünglichen Auftragswerts. Aus diesem Grund haben wir uns für ein neues Verfahren entschieden, wobei wir nur 1 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert haben und zwar den bisherigen Leistungserbringer. Eine Aufforderung von mehreren Unternehmen und zwar von anderen Unternehmen, die bisher die Leistung erbracht haben, wäre zu zeitintensiv und würde den störfreien Ablauf der Testaktion gefährden. Die Möglichkeit eines Wechsels des Auftragnehmers würde im laufenden kritischen Prozess möglicherweise den Erfolg des Projekts gefährden und ist somit ausgeschlossen. Ein solches Vorgehen ist pandemiebedingt vergaberechtlich zulässig aus dem Grund der äußersten Dringlichkeit.
AV1430BE-EU
Erweiterung Corona-Testzentrum im Landkreis Mühldorf a. Inn im Rahmen der Erhöhung der Testkapazitäten
Un marché/lot est attribué: OUI
31/03/2021
V.2.2) Informations sur les offres
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V.2) Attribution du marché : les titulaires
Eurofins LifeCodexx GmbH
Eurofins LifeCodexx GmbH
Line Eid Strasse 3,
Konstanz
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Germany
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EUR
Section VI: Renseignements complémentaires
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 38,
80538 München
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Germany
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 38,
80538 München
,
Germany
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 38,
80538 München
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19/04/2021
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