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Neubau einer EOF geförderten Wohnanlage mit Mehrzwecksaal und Büroräumen mit Tiefgarage Technische A...

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
27/07/2021
Section I: Pouvoir adjudicateur
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Hauptplatz 1 und 18, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm, Germany
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Section II: Objet
2021/S 146-388662
F03_2014

Neubau einer EOF geförderten Wohnanlage mit Mehrzwecksaal und Büroräumen mit Tiefgarage Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 – ELT gem. Paragraph 53-56 ff HOAI 2021
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm plant im Namen und auf Rechnung der Hl. Geist- und Gritsch’schen Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm den Abriss des ehemaligen Altenheimes auf dem Grundstück Spital-/Türltorstraße und den Neubau einer EOF geförderten barrierefreien Wohnanlage für Senioren und Bedürftige mit Tiefgarage, Mehrzwecksaal und Büros. Es sollen ca. 43 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von insgesamt ca. 2 600 m² geschaffen werden. Es soll zusammen mit dem Altenheim und der künftig angrenzenden Tagespflege einen ansprechenden Innerstädtischen Quartierscharakter erhalten.

1,00 €
1
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm plant im Namen und auf Rechnung der Hl. Geist- und Gritsch’schen Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm den Abriss des ehemaligen Altenheimes auf dem Grundstück Spital-/Türltorstraße und den Neubau einer EOF geförderten barrierefreien Wohnanlage für Senioren und Bedürftige mit Tiefgarage, Mehrzwecksaal und Büros. Es sollen ca. 43 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von insgesamt ca. 2 600 m² geschaffen werden. Es soll zusammen mit dem Altenheim und der künftig angrenzenden Tagespflege einen ansprechenden Innerstädtischen Quartierscharakter erhalten.
Projektteam
32
Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
43
Honorar
25



Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1+2, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3+4, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8+9 gem. § 55 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Section IV: Procédure



2020/S 240-593677

Neubau einer EOF geförderten Wohnanlage mit Mehrzwecksaal und Büroräumen mit Tiefgarage – Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 – ELT gem. Paragraph 53 ff HOAI 2021
Un marché/lot est attribué: OUI

09/06/2021
V.2.2) Informations sur les offres

4
4
V.2) Attribution du marché : les titulaires

Frey-Donabauer-Wich mbH
Frey-Donabauer-Wich mbH
Gaimersheim , Germany


1,00 EUR
Section VI: Renseignements complémentaires
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39, 80534 München , Germany
s.o.
München , Germany

Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt Bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39, 80534 München , Germany

27/07/2021
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