Ersatzneubau und Sanierung der Ludgerischule Tüllinghofer Str. 16b, 59348 Lüdinghausen
Stadt Lüdinghausen
28/07/2021
Section I: Pouvoir adjudicateur
Stadt Lüdinghausen
Borg 2 , 59348 Lüdinghausen, Germany
*********
*********
*********
Section II: Objet
2021/S 147-390192
F03_2014
Ersatzneubau und Sanierung der Ludgerischule Tüllinghofer Str. 16b, 59348 Lüdinghausen
Die Stadt Lüdinghausen plant eine Erweiterung und die Teilsanierung der Ludgerischule in Lüdinghausen. Die Erweiterung wird Klassenräume für eine 3-zügige Nutzung und ein neues Atrium erhalten. Ebenfalls sollen Anpassungsmaßnahmen im zu erhaltenden Bestandsgebäude aus den 1990er Jahren die Nutzung als OGS ermöglichen.
267.853,57 €
1
59348 Lüdinghausen
Errichtung einer bivalenten Wärmeerzeugung bestehend aus einer Brennwertkaskade und einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Beheizung des Erweiterungsneubaus erfolgt über eine Fußbodenheizung (ca. 2.350 qm). Das bestehende Heizungsnetz im Bestandsgebäudes wird an zentraler Stelle an die neue Wärmeerzeugung angebunden. Zusätzlich zur Raumbeheizung wird ein RLT-Heizregister und eine Frischwasserstation über die Heizungsanlage versorgt. Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß Einheitspreisliste.
Section IV: Procédure
2021/S 065-162021
08-2021
Ersatzneubau und Sanierung der Ludgerischule, Tüllinghofer Straße 16b, 59348 Lüdinghausen - Heinzungsanlagen nach DIN 18380
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessio nhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
28/07/2021
POTENTIEL ESTIMÉ
Vous voulez votre part?
Contactez-nous et nous verrons ensemble le potentiel
pour votre activité!
Plateforme sécurisé et responsive
Notre plateforme de gestion des marchés publics belges et européens utilise les technologies d'information les plus récentes pour garantir une sécurité totale. Conçue pour être entièrement responsive, elle s'adapte parfaitement que vous soyez sur ordinateur, tablette ou smartphone. De plus, notre solution en ligne offre des fonctionnalités complètes pour le suivi commercial des appels d'offres, l'analyse concurrentielle et un examen approfondi des performances.