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Bekanntmachung vergebener Auftrag: TUM LRG: 5-Achs Bearbeitungszentrum, 3-Achs Bearbeitungszentrum,...

Technische Universität München - Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie
22/11/2021
Afdeling I: Aanbestedende dienst
Technische Universität München - Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie

Lise-Meitner-Str. 9, 85521 Ottobrunn, Germany
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Afdeling II: Voorwerp
2021/S 230-603685
F03_2014

Bekanntmachung vergebener Auftrag: TUM LRG: 5-Achs Bearbeitungszentrum, 3-Achs Bearbeitungszentrum, Universal Dreh-Fräszentrum
Lieferung eines 5-Achs Bearbeitungszentrums, eines 3-Achs Bearbeitungszentrums und eines Universal Dreh-Fräszentrums für die mechanische Werkstatt der Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie der Technischen Universität München (TUM).

629.000,00 €
1
Lieferung eines 5-Achs Bearbeitungszentrums, eines 3-Achs Bearbeitungszentrums und eines Universal Dreh-Fräszentrums für die mechanische Werkstatt der Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie der Technischen Universität München (TUM) bis spätestens 31.07.2022.
Ein absolutes direktes Messsystem (X/Y/Z Achse) ist enthalten (Bei Dreh-Fräszentrum nur in der X/Y Achse)
1
System für Werkzeugbruchüberwachung über das Anlernen von Werkzeugdaten an der Steuerung für die Spindel ist enthalten.
1
Digital und direkt angetriebene Achsen (X/Y/Z) (bei Dreh-Fräszentrum mindestens in der X/Y Achse) sind enthalten
0,5
Es besteht die Möglichkeit, die Maschinenrechte über einen elektronischen Schlüssel je Bediener anzupassen.
0,5
Software an der Steuerung zur papierlosen Übergabe von Arbeitsaufträgen wie zum Beispiel den NC-Code, die Werkzeuge, Aufspannungen usw. inklusive der Möglichkeit die Aufträge zeitlich einzugruppieren (PC-Version der Software) ist enthalten.
0,5
Dauer der vom Bieter angebotenen Verjährung für Mängelrechte (Gewährleistungsdauer)
0,5
5-Achs Bearbeitungszentrum: Spindeldrehmoment in Nm 40% ED(Einschalt Dauer) bei mindestens gleichbleibender Leistung in KW bei 40% ED (siehe Leistungsbeschreibung)
1
5-Achs Bearbeitungszentrum: Es besteht die Möglichkeit, den PC-Bildschirm auf dem Steuerungsbildschirm abzubilden und über die Steuerungseinheit zu bedienen. Die wesentlichen Funktionen des angesteuerten PCs sind verfügbar (CAM-Software, E-Mails...)
0,5
3-Achs Bearbeitungszentrum: Werkzeugaufnahme HSK 63-A DIN 69893/ ISO 121641 Aufnahme
1,5
3-Achs Bearbeitungszentrum: Das Werkzeugmagazin ist über eine externe Klappe (nicht Bauraumtür) zugänglich. Das hauptzeitparallele Rüsten ist möglich.
1
Dreh-Fräszentrum: Torque Motor in der B-Achse ist enthalten
0,5
Dreh-Fräszentrum: 3DWerkstücktaster - Softwarepaket zur Messung im Automatikbetrieb für den Messtaster ist enthalten. - Spindeltaster mit Empfänger über Infrarot oder Funk ist vorhanden. - Kalibrier-Set ist enthalten.
1,5
Dreh-Fräszentrum: Das Werkzeugmagazin ist über eine externe Klappe (nicht Bauraumtür) zugänglich. Das hauptzeitparallel Rüsten ist möglich.
1
Dreh-Fräszentrum: Diverse Sonderzyklen sind enthalten
0,5
2,5


Afdeling IV: Procedure



2021/S 179-465539
Een opdracht/perceel wordt gegund: JA

09/11/2021
V.2.2) Inlichtingen over inschrijvingen

1
1
1
V.2) Gunning van een opdracht : de contractant

DMG MORI Academy GmbH
DMG MORI Academy GmbH
Bielefeld , Germany


629.000,00 EUR
Afdeling VI: Aanvullende inlichtingen

Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0RFG9
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39, 80538 München , Germany


Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

22/11/2021
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