Landeshauptstadt Hannover – Zentrale Submission für Fachbereich Gebäudemanagement
15/07/2021
Afdeling I: Aanbestedende dienst
Landeshauptstadt Hannover – Zentrale Submission für Fachbereich Gebäudemanagement
Brüderstraße 5, 30159 Hannover, Germany
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Afdeling II: Voorwerp
2021/S 138-366126
F03_2014
ÖPP Misburger Bad
Die Landeshauptstadt Hannover hat den Neubau eines Hallenbades mit Sauna und Freibad – Misburger Bad in der Ludwig-Jahn-Straße in Hannover im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells mit einer Bruttogrundfläche von 6 300 m beschlossen. Neben den Bauleistungen, zu denen auch der schrittweise Rückbau des bestehenden Hallenbadgebäudes sowie die Sanierung der Freibadebecken gehören, werden vom Auftragnehmer auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen erbracht. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und eine einredefreie Endfinanzierung der Gesamtinvestitionskosten über 20 Jahre.
24.002.225,00 €
1
Ludwig-Jahn-Straße Hannover
Der Auftraggeber rief per Vorinformation zur Interessenbekundung gemäß VOB/A § 12 EU Abs. 2 auf. Der Auftraggeber hat auf der Grundlage dieser Vorinformation mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung einen Teilnahmewettbewerb für ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Eine nochmalige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb erfolgte nicht. Das Vorhaben umfasst die Planung, den Abriss des bestehenden Bades und die schlüsselfertige Erstellung eines Neubaus sowie die Sanierung der Freibadebecken, die Bauzwischenfinanzierung und eine einredefreie Endfinanzierung der Gesamtinvestitionskosten und die Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist.
Der Auftragswert setzt sich zusammen aus den Gesamtbaukosten, den Kosten der Bauzwischenfinanzierung sowie der Endfinanzierung und den Wartungspauschalen für die Zeit der verlängerten Gewährleistung.
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2,
21339 Lüneburg
,
Germany
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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