Rauchschutzdruckanlagen, Bundesstraße 57
Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum – NaG“ der Universität Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 55 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Das Gebäude erstreckt sich parallel zur Straße „Beim Schlump“. Der Neubau besteht aus einem kompakten 7-geschossigen polygonalen Institutsbaukörper mit teilweise 2 Untergeschoßen, welcher sich in einem ausreichenden Abstand zum Schröderstift befindet und an die Nordseite des Geomatikum direkt anschließt. In den Geschossen des Westlichen Baukörpers sind vorrangig Labor- und Forschungsräume mit zugehörigen Büroflächen untergebracht. Im Östlicher Gebäudeteil sind Büros, Seminarräume und eine Cafeteria untergebracht. Für die Nutzung und den Betrieb des Gebäudes gilt der Passivhaus-Standard. Neben den Anforderungen des Passivhausstandards und den Sicherheitsanforderungen an Laborräumen, Digestoren und Sonderschränken werden an die Lüftungsanlagen Forderungen des Brandschutzes gestellt. Somit sind für den gemäß Baugenehmigung als Hochhaus deklarierten Baukörper sog. Sicherheitstreppenräume, teilweise mit angrenzendem Feuerwehraufzug vorgesehen. Die innenliegenden Sicherheitstreppenhäuser erhalten somit ein System der Rauchfreihaltung und Druckhalteanlagen (RDA), die auch die Feuerwehraufzüge im Brandfall nutzbar machen.
396.194,69 €
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Bundesstraße 57 in 20146 Hamburg
Die Feuerwehraufzüge werden über einen sich im UG/EG befindlichen Ventilator versorgt. Die Luft strömt über das Dach und im Brandgeschoss in der Etage ab. Die Überströmung im Brandgeschoss, aus dem Aufzugsschacht erfolgt über handelsübliche Jalousieklappen. Die kontinuierliche Abströmung bei geschlossenen Türen im Brandgeschoss erfolgt über runde Überströmklappen im Deckenbereich mit Rauch- Rückschlagklappen. Die Abströmung im Geschoss über einen separaten, vertikal geführten Abströmschacht mit aufgesetzten Abströmventilator. Die zugehörigen Schaltanlagen befinden sich im UG. Die Sicherheitstreppenräume werden ebenfalls aus dem UG mit Frischluft versorgt, die kontinuierliche Abströmung bei geschlossenen Türen im Brandgeschoss erfolgt über runde Überströmklappen im Deckenbereich mit teilweise Rauch-Rückschlagklappen. Die Abströmung im Geschoss über einen separaten, vertikal geführten Abströmschacht mit aufgesetzten Abströmventilator. Die zugehörigen Schaltanlagen befinden sich im UG. Folgende Anlagen sind geplant: — LB 1 – RDA Treppenhaus West 2, TRH W2, — LB 1.1 – RDA Abstr. -Schacht, TRH W2/FWA A4, — LB 2 – RDA Treppenhaus Ost 3, TRH O3, — LB 4.1 – RDA Feuerwehraufzug A2, FWA A2, — LB 4.2 – RDA Feuerwehraufzug A4, FWA A4, — LB 4.3 – RDA Feuerwehraufzug A6, FWA A6, — LB 4.3.1 – RDA Abstr.- Schacht, FWA A6. Wesentliche Bausteine des LV sind: — 2 Abströmventilatoren mit Dachsockel, — 2 Doppelklappen Abströmung, — 3 Zuluft Axialventilatoren mit Zubehör, — 3 Entrauchungselemente Dachaufbau, — 5 Schaltanlagen Anlagensteuerung, — Verkabelungsarbeiten zu den Feldgeräten, — ca. 300 m Blechkanal, — ca. 100 m Brandschutzverkleidung, — ca. 100 m Entrauchungskanal, — 14 Entrauchungsklappe Etagen, — Inbetriebnahmen und Dokumentation. Zur Abgabe des Angebots-LV´s ist ein Wartungsangebot gemäß „Wartung 2017“ nach AMEV abzugeben. DasWartungsangebot ist für 4 Jahre zu kalkulieren. Es sind die Arbeitskarten gemäß AMEV über die fürerforderlich gehaltenen Wartungsarbeiten zu erstellen. In den Arbeitskarten sind die Wartungsfristen die für Arbeiten gemäß AMEV unverändert anzubieten.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juli 2021 (Montagebeginn) bis ca. 3. Quartal 2023
Afdeling IV: Procedure
2021/S 055-135314
Rauchschutzdruckanlagen, Bundesstraße 57
Een opdracht/perceel wordt gegund: JA
19/07/2021
V.2.2) Inlichtingen over inschrijvingen
3
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0
0
3
V.2) Gunning van een opdracht : de contractant
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
Zehstraße 2,
95111 Rehau
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Germany
396.194,69
EUR
Afdeling VI: Aanvullende inlichtingen
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Straße 19,
21109 Hamburg
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Germany
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Rechtsabteilung (U 1)
An der Stadthausbrücke 1,
20355 Hamburg
,
Germany
21/07/2021
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